TopDriver
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Alle Berufsfahrer, die mit Fahrzeugen der Kategorien D1, D1+E, D und D+E (ab 2008) oder C1, C1+E, C und C+E (ab 2009) unterwegs sind, sowie Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, die als Berufsfahrer in einem Mitgliedstaat unterwegs sind, müssen alle fünf Jahre ein 35-stündiges Auffrischungstraining absolvieren. Fahrer von Personenbeförderungsfahrzeugen müssen ihre erste Trainingswoche im Rahmen der regelmäßigen Trainings bis September 2013 absolvieren. Fahrer von Lastkraftwagen müssen ihre erste Trainingswoche im Rahmen der regelmäßigen Trainings bis September 2014 absolvieren. Um mehr zu erfahren, setzen Sie sich hier mit uns in Verbindung.
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